Dr. Rückert über KI-Einsatz in der Strafverfolgung und neue Gesetze gegen Darknet-Handel

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Dr. Christian Rückert vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der FAU. Bild:Lérot

Nicht erst seit der Einführung der Telekommunikations-Quellenüberwachung und dem sogenannten Staatstrojaner gibt es eine andauernde Debatte über die Anwendung von Überwachungsmaßnahmen zur Strafverfolgung und deren Rechtmäßigkeit. Insbesondere wenn die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern verletzt wird, gelten die Maßnahmen als besonders umstritten.

Mit der Weiterentwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) weiten sich auch die Möglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden aus. So gibt es laut Dr. Christian Rückert, Lehrstuhl für Strafrecht an der FAU, Indizien dafür, dass die USA mit Gesichtserkennungs-Software arbeiten, um die Täter des Sturms auf das Kapitol zu identifizieren. Darüber schreibt er in einem Eintrag auf Verfassungsblog.de vom 22. Januar 2021. Weiterlesen…