Smartphones: Gelten IT-Grundrechte auch für Tote?

Smartphones: Gelten IT-Grundrechte auch für Tote?

Smartphone in einer gezeichneten hand
Bild: Colourbox.de

Zahlreiche Smartphones lassen sich inzwischen mit den biometrischen Merkmalen ihres Besitzers entsperren, etwa Fingerabdrücken. Polizisten wollten im US-Bundesstaat Florida nun das Smartphone eines Toten mit dessen Fingerabdruck entsperren. Nach US-Recht ist dies legal, zumal Fingerabdrücke nicht unter das Recht fallen, die Aussage zu verweigern. Doch wie ist die Rechtslage in Deutschland? …weiterlesen